Kein Befahren der Schutzgebiete
Zum Schutz von Tier- und Pflanzenwelt, ist das Paddeln in den Schutzgebieten, die auf der Karte in rot ausgewiesen sind, untersagt!
Bei Missachtung drohen Strafgelder!
Für sicheres Paddeln im Einklang mit der Tier- und Pflanzenwelt
Genieße dein Abenteuer auf dem Wasser und schütze gleichzeitig die Tier- und Umwelt. Befolge diese einfachen Regeln für ein sicheres und respektvolles Erlebnis:
Zum Schutz von Tier- und Pflanzenwelt, ist das Paddeln in den Schutzgebieten, die auf der Karte in rot ausgewiesen sind, untersagt!
Bei Missachtung drohen Strafgelder!
Nutze bitte nur ausgewiesene Ein- und Ausstiegsstellen, um die Vegetation im Uferbereich nicht zu beschädigen.
Halte bitte Abstand zu Röhrichtbeständen und anderen Uferbereichen sowie Ufergehölzen. Fahre nicht ins Röhricht und halte möglichst 300 Meter Abstand zu Wasservögeln.
Außerhalb der Zufahrten zu Anlegestellen halte mit deinem Ruderboot mindestens 50 Meter Abstand zum Uferbewuchs.
Nähere dich Schilfgürteln und dichter Ufervegetation auch nicht vom Land aus. Nutze nur vorhandene Pfade, um zum Ufer zu gelangen und zurückzugehen. Achte darauf, keine Lebensräume zu zerstören.
Verzichte auf laute Musik und unangemessenes Verhalten.
Halte bitte Abstand, wenn du beobachtest oder fotografierst. Die Tier- und Pflanzenwelt ist empfindlich gegenüber Störungen. Wasservögel sind während des Federwechsels teilweise flugunfähig und geraten bei Annäherung leicht in Stress.
Nördlich der Eutiner Stadtbucht, westlich der Fußgängerbrücke, beginnt das europäische Schutzgebiet “Gebiet der oberen Schwentine”.
Damit die einzigartige Tier- und Pflanzenwelt erhalten bleibt, bitten wir alle Paddler, die geltenden Regeln zu beachten.
Die rot markierten Flächen stellen streng geschützte Schutzgebiete dar und dürfen unter keinen Umständen befahren werden!